Interoperation mit nicht verwaltetem Code
Das .NET Framework fördert die Interaktion mit COM-Komponenten, COM+-Diensten, externen Typbibliotheken und vielen Betriebssystemdiensten. Datentypen, Methodensignaturen und Fehlerbehandlungsroutinen sind in verwalteten und nicht verwalteten Objektmodellen unterschiedlich. Um die Interoperation zwischen den .NET Framework-Komponenten und nicht verwaltetem Code zu erleichtern und den Migrationspfad zu vereinfachen, verbirgt die Common Language Runtime die Unterschiede zwischen diesen Objektmodellen vor Clients und Servern.
Unter der Kontrolle der Common Language Runtime ausgeführter Code wird als verwalteter Code bezeichnet, außerhalb dieser Kontrolle ausgeführter entsprechend als nicht verwalteter Code. Um nicht verwalteten Code handelt es sich z. B. bei COM-Komponenten, ActiveX-Schnittstellen und Win32-API-Funktionen.
In diesem Abschnitt
Gewusst-wie-Themen zur Zusammenarbeit mit nicht verwaltetem Code
Enthält Links zu allen Gewusst-wie-Themen in der Begriffsdokumentation zur Zusammenarbeit mit nicht verwaltetem Code.Verfügbarmachen von COM-Komponenten für .NET Framework
Beschreibt, wie COM-Komponenten in .NET Framework-Anwendungen verwendet werden.Verfügbarmachen von .NET Framework-Komponenten in COM
Beschreibt, wie .NET Framework-Komponenten in COM-Anwendungen verwendet werden.Verwenden nicht verwalteter DLL-Funktionen
Beschreibt das Aufrufen nicht verwalteter DLL-Funktionen mithilfe von Plattformaufruf.Entwurfsüberlegungen für die Interoperation
Bietet Tipps zum Schreiben integrierter COM-Komponenten.Interop-Marshalling
Erläutert das Marshalling für COM-Interop und Plattformaufruf.Gewusst wie: Zuordnen von HRESULTs und Ausnahmen
Beschreibt die Übereinstimmung zwischen Ausnahmen und HRESULTs.Interoperation mit generischen Typen
Beschreibt das Verhalten generischer Typen bei Verwendung mit COM-Interop.
Verwandte Abschnitte
- Erweiterte COM-Interoperabilität
Stellt Links für weitere Informationen über das Einbinden von COM-Komponenten in die .NET Framework-Anwendung zur Verfügung.