Planen von administrativen Tasks mithilfe von SQL Server-Agent
In Microsoft SQL Server Management Studio können Sie die Ausführung administrativer SQL Server Analysis Services-Tasks planen, sodass sie unter der Kontrolle von SQL Server-Agent nach einem festgelegten Zeitplan erfolgt.Wenn Sie für den Zeitplan SQL Server-Agent verwenden, können Sie bestimmen, wann und in welcher Reihenfolge die administrativen Tasks ausgeführt werden sollen.
Verwenden geplanter Tasks
Mit geplanten Tasks können Sie Vorgänge automatisieren, die in regelmäßigen oder vorhersagbaren Abständen ausgeführt werden müssen. Dabei können Sie administrative Tasks wie z. B. die Cubeverarbeitung so planen, dass sie zu Zeiten ausgeführt werden, in denen die geschäftliche Auslastung des Servers niedrig ist. Sie können auch die Reihenfolge bestimmen, in der die Tasks ausgeführt werden sollen, indem Sie innerhalb eines SQL Server-Agentauftrags Auftragsschritte erstellen. Beispielsweise können Sie einen Cube verarbeiten und dann eine Sicherung des Cubes durchführen lassen.
Mit Auftragsschritten können Sie den Ausführungsprozess steuern. Sie können SQL Server-Agent so konfigurieren, dass im Fall eines Fehlers bei einem Auftrag mit der Ausführung der restlichen Tasks fortgefahren wird, oder die Ausführung angehalten wird. Sie können in SQL Server-Agent auch das Senden von Benachrichtigungen über die erfolgreiche bzw. fehlerhafte Ausführung eines Auftrags konfigurieren. Weitere Informationen finden Sie unter Automatisieren administrativer Tasks (SQL Server-Agent).
Einrichten eines geplanten Tasks
Ein geplanter Analysis Services-Task ist ein in einem SQL Server-Agentauftrag eingebettetes XMLA-Skript. Dieser Auftrag ist geplant, d. h. er wird zu den festgelegten Zeiten und mit der festgelegten Häufigkeit ausgeführt. SQL Server-Agent ist Teil von SQL Server, daher benötigen Sie zum Erstellen und Planen von administrativen Tasks sowohl das Datenbankmodul als auch Analysis Services. Weitere Informationen zu SQL Server-Agent finden Sie unter SQL Server-Agent.
Siehe auch