TcpListener.AllowNatTraversal(Boolean) Methode

Definition

Aktiviert oder deaktiviert die NAT-Überquerung (Netzwerkadressenübersetzung) für eine TcpListener-Instanz.

public:
 void AllowNatTraversal(bool allowed);
[System.Runtime.Versioning.SupportedOSPlatform("windows")]
public void AllowNatTraversal (bool allowed);
public void AllowNatTraversal (bool allowed);
[<System.Runtime.Versioning.SupportedOSPlatform("windows")>]
member this.AllowNatTraversal : bool -> unit
member this.AllowNatTraversal : bool -> unit
Public Sub AllowNatTraversal (allowed As Boolean)

Parameter

allowed
Boolean

Ein boolescher Wert, der angibt, ob die NAT-Überquerung aktiviert oder deaktiviert werden soll.

Attribute

Ausnahmen

Die AllowNatTraversal(Boolean)-Methode wird nach dem Aufruf der Start()-Methode aufgerufen.

Hinweise

Die AllowNatTraversal -Methode wird verwendet, um NAT-Traversal für eine TcpListener instance zu aktivieren oder zu deaktivieren. NAT-Traversal kann mithilfe von Teredo, 6to4 oder einem ISATAP-Tunnel bereitgestellt werden.

Wenn der allowed Parameter false ist, wird die IPProtectionLevel Option für den zugeordneten Socket auf EdgeRestrictedfestgelegt. Dadurch wird der NAT-Durchlauf für eine TcpListener instance explizit deaktiviert.

Wenn der allowed Parameter true ist, ist die IPProtectionLevel Option für den zugeordneten Socket auf Unrestrictedfestgelegt. Dies kann NAT-Traversal für einen TcpListener zulassen, der von den auf dem System geltenden Firewallregeln abhängt.

Die AllowNatTraversal -Methode muss vor dem Aufrufen der -Methode aufgerufen werden, um mit dem Start Lauschen auf eingehende Verbindungsanforderungen zu beginnen (bevor der Socket gebunden wird). Wenn AllowNatTraversal die Methode nach der Start -Methode aufgerufen wird, wird ein InvalidOperationException ausgelöst.

Eine Teredo-Adresse ist eine IPv6-Adresse mit dem Präfix 2001::/32. Teredo-Adressen können über die normale DNS-Namensauflösung zurückgegeben oder als IPv6-Adresse aufgelistet werden, die einer lokalen Schnittstelle zugewiesen ist.

Gilt für:

Weitere Informationen